Victory MMA, Inh. Viktor Wittmann
Oldentruper Str. 52, 33604 Bielefeld
§ 1 Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch das Mitglied wirksam zustande. Eine gesonderte Unterschrift durch den Betreiber ist nicht erforderlich.
- Änderungen vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) hat das Mitglied dem Gym unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Leistungsumfang
- Das Mitglied ist während der offiziellen Öffnungszeiten zur Inanspruchnahme der im Rahmen des Mitgliedschaftsvertrags festgelegten Leistungen berechtigt.
- Die Trainingszeiten richten sich nach dem Trainingsplan. Eine Änderung der Trainingstage/-zeiten oder der Trainingsinhalte bleibt dem Gym vorbehalten.
- Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
§ 3 Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung und Vertragspause
- Der Vertrag hat eine feste Erstlaufzeit von 12 Monaten.
- Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.
- Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung per Post oder E-Mail beim Gym maßgeblich.
- Das Gym kann in begründeten Einzelfällen (z. B. Verletzung, Schwangerschaft, Auslandssemester) eine vertragliche Pause gewähren. Diese gilt nur für volle Kalendermonate und muss mindestens 10 Werktage vor Beginn beantragt werden.
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die pausierte Zeit.
- Eine außerordentliche Kündigung ist bei dauerhafter Erkrankung oder Schwangerschaft nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
§ 4 Mitgliedsbeiträge & Anmeldegebühr
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus am Monatsersten fällig.
- Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 99 € und wird bei Vertragsabschluss abgebucht.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren.
- Ist eine Abbuchung aufgrund fehlender Kontodeckung nicht möglich, trägt das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren).
- Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Gym berechtigt, den gesamten Betrag der Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen und/oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 5 Sicherheit und Haftung
- Das Gym ist berechtigt, eine Hausordnung aufzustellen, die für alle Mitglieder verbindlich ist.
- Das Trainerteam ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Sicherheit und der Einhaltung der Hausordnung nötig sind.
- Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder grob unsportlichem Verhalten kann das Gym den Vertrag außerordentlich kündigen.
- Das Gym haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Das Gym übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
§ 6 Gesundheit & Eigenverantwortung
- Das Mitglied bestätigt mit der Anmeldung, dass es gesund und sportlich belastbar ist.
- Falls gesundheitliche Einschränkungen bestehen, muss das Mitglied vor dem Training einen Arzt konsultieren.
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch das Training entstehen.
§ 7 Haftungsausschluss
- Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Gym haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während des Trainings, bei Wettkämpfen oder auf dem Weg zum Training entstehen.
- Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch nicht für normale Sportverletzungen oder Unfälle.
- Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit dies gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf.
§ 8 Verhalten & Hausordnung
- Respektvoller Umgang mit anderen Mitgliedern und Trainern wird vorausgesetzt.
- Keine Gewalt außerhalb des Trainings – wer Kämpfe provoziert oder das Gym in schlechtes Licht rückt, kann fristlos gekündigt werden.
- Die Trainingsräume sind sauber zu halten, Hygiene ist Pflicht.
§ 9 Datenschutz & Bildrechte
- Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos/Videos aus dem Training für Social Media und Marketing genutzt werden dürfen.
- Falls das nicht gewünscht ist, kann das Mitglied schriftlich widersprechen.
- Persönliche Daten werden nur für Vertragszwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Es gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mitglieder können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen und eine Löschung beantragen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Änderungen der AGB & Sonstiges
- Das Gym behält sich das Recht vor, Änderungen an den AGBs oder Trainingszeiten vorzunehmen.
- Mitglieder werden über wesentliche Vertragsänderungen schriftlich informiert. Falls eine Änderung unzumutbar ist, kann das Mitglied den Vertrag außerordentlich kündigen.
- Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig.
§ 11 Probetraining & Haftung
- Teilnahme auf eigene Gefahr – Die Teilnahme am Probetraining erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung des Teilnehmers.
- Gesundheitliche Eignung – Der Teilnehmer bestätigt eigenverantwortlich, dass er körperlich in der Lage ist, am Probetraining teilzunehmen.
- Haftungsausschluss – Das Gym übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder gesundheitliche Schäden, die während des Probetrainings oder auf dem Weg zum Training entstehen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Kein automatisches Vertragsverhältnis – Die Teilnahme am Probetraining begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis und keinerlei weitere Verpflichtungen seitens des Gyms.
- Hausordnung & Weisungen – Teilnehmer des Probetrainings verpflichten sich, die Hausordnung zu beachten und den Weisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden.
AGB Stand: 07.02.2025 © Vervielfältigung verboten